Luftdichtheitsprüfung / Blower-Door-Test

Als einer der ersten Messdienstleister in Deutschland führen wir seit rd. 35 Jahren Luftdichtheitsprüfungen durch und sind langjähriges, zertifiziertes Mitglied im Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB). Dort sind wir auch im Prüfungsausschuss im Rahmen der Dienstleister-Zertifizierung tätig. Wir führen Messungen im Sinne der Energieeinsparverordnung sowie im Rahmen von Förderprogrammen (z.B. KfW, Investitionsbank SH, IFB Hamburg etc.) durch. Die Prüfungen erfolgen für alle Objekte mit Baugenehmigungen bis zum 31.10.2020 in Anlehnung an DIN EN 13829 (B)*. Danach greift im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Messung nach DIN EN ISO 9972 Verfahren 3.

Mit einer luftdichten Ausführung der Gebäudehülle beugen Sie Kondensat Schäden in der Konstruktion vor. Darüber hinaus vermeiden Sie unkontrollierte Lüftungsverluste und Zugerscheinungen. Eine luftdichte Gebäudehülle steigert die Behaglichkeit und senkt die Heizkosten.Luftdichtheit an Wohngebäuden ist keine neue Anforderung. Bereits in der Wärmeschutzverordnung 1995 gab es entsprechende Anforderungen. Bis zum 31.10.2020 werden die verbindlichen Grenzwerte durch die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegeben. Danach ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) maßgebend.

Bei der Differenzdruckmessung – im Folgenden Luftdichtheitsprüfung genannt - wird das "Messgerät" z.B. in eine Eingangs- oder Terrassentür eingebaut und anschließend eine Druckdifferenz von 50 Pascal erzeugt. Diese Druckdifferenz entspricht in etwa Windstärke 5. Neben der Ermittlung der Luftwechselrate (n 50 -Wert) erfolgt eine Untersuchung des Objekts auf Undichtheiten. Dazu wird das Gebäude raumweise untersucht und Undichtheiten z.B. mit einem Thermoanemometer oder einer Thermografie Kamera geortet. Die vorgefundenen Undichtheiten werden in einem Bericht protokolliert und mit Fotos ergänzt. Hierdurch kann eine gezielte Nacharbeit erfolgen.

Bei Einhaltung des geforderten n 50-Grenzwertes erfolgt zusätzlich die Ausstellung eines Zertifikates.

* Mittlerweile wurde die DIN EN 13829 zurückgezogen und durch die DIN EN ISO 9972:2015-12 ersetzt.
Allerdings beziehen sich die aktuelle Energieeinsparverordnung sowie die DIN 4108-7 weiterhin auf die DIN EN 13829. Daher ist diese gemäß Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen bis auf Weiteres anzuwenden.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Depner und Michael Selk

mail@arge-sh.de

Qualitätskontrolle Luftdichtheitsprüfung in Anlehnung an DIN EN 13829

Für nähere Informationen sehen Sie auch den Flyer zur Qualitätskontrolle Luftdichtheitsprüfung in Anlehnung an DIN EN 13829.

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